Ein Schritt in die richtige Richtung!
Bundesrat beschliesst umfassende gesetzliche Regelung der Fundtierbetreuung
In seiner 888. Sitzung hat der Bundesrat einen Beschluss gefasst, der für die Fundtierbetreuung weitreichende Folgen haben kann. Jetzt ist es an der Bundesregierung bei der Novellierung des Tierschutzgesetztes die Forderungen des Bundesrates sinnvoll umzusetzen.
Welche Forderungen der Bundesrat im einzelnen an die Bundesregierung stellt, kann man in der entsprechenden Veröffentlichung nachlesen (PDF)
Der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung des Bundesrates, werden doch die schon seit Jahren auch in Potsdam immer wieder diskutierten Probleme der Fundtierbetreuung aufgegriffen und geregelt. Dabei teilt der Bundesrat die Auffassung aller Tierschutzvereine, das es eine unzureichende Rechtslage gibt.
Zitat:
“Möglicherweise sind auch Anpassungen der Regelungen im BGB erforderlich und geeignet, die unbefriedigende Rechtslage zu klären”.
Der Beschluss umfasst unter anderem die folgenden wichtigen Punkte:
- Ausweisung auch herrenloser Tiere als Fundtiere, die damit auch unter die Fundtierregelung fallen
- Einheitliche Regelung auch für freilebende Katzenpopulationen
- Einheitliche und sinnvolle Regelung der Höhe und Dauer der Kostenübernahme für Fundtiere
Der Beschluss des Bundesrates geht auf einen Antrag des Freistaats Thüringen zurück.



