Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V.

 


Mitglied im Deutschen Tierschutzbund

Spendenbitte für Bolle und Luci Luke

Liebe Tierfreunde,
hier sehen sie zwei unserer Sorgenkinder, die wie so oft schwer ins Geld gehen.
Da wir alle unsere Schützlinge rundum tierärztlich versorgen lassen, so lange ihnen geholfen werden kann, sind wir immer glücklich, wenn uns tierliebe Menschen finanziell unterstützen oder eine Patenschaft für solche Tiere übernehmen.
Beide Kaninchen haben schwere Probleme mit ihren Zähnen und werden lebenslang unter tierärztlicher Kontrolle bleiben müssen.
Bolle (rechts, weiß/blau) hat eine sehr lange Krankheits-und Behandlungsodyssee überstanden und kann nun ein fast normales Kaninchenleben führen. Er benötigt lediglich Spezialnahrung, weil er nicht mehr Heu mümmeln kann. Die Vergesellschaftung mit Artgenossen schien unrealistisch, weil die Haltung mit einem gesunden Kaninchen sehr aufwändig gewesen wäre.
Doch da kam Luci Luke (links, beige/schwarz) als Neuaufnahme zum TSV. Er sah gesund und munter aus. Aber er wollte einfach nicht fressen. Ein Röntgen seines Kopfes brachte die erschütternde Diagnose: Der gesamte Unterkiefer ist defekt, die Zähne schief, zu lang, krumm und sogar gesplittert, ein großer Abzess verursacht starke Schmerzen, so dass jegliche Nahrungsaufnahme für Luci Luke unmöglich wurde.
Nun beginnt für ihn eine gleiche Prozedur wie bei Bolle. Luci Luke muss  dringend operiert werden, der Termin steht schon fest.
Er wird noch viel Kraft, Pflege und Glück benötigen, bis alles heil überstanden ist. Wer uns unterstützen möchte, ob mit 1 Cent oder großzügiger:

Kontoverbindung
TSV Potsdam und Umgebung e. V.
Konto-Nr.: 350 100 30 20
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Kennwort: Luci Luke

Aktuelle Notfälle

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Vermisste Tiere:
Im neuen Zuhause:




Spendenkonto:

TSV Potsdam und
Umgebung e. V.
Konto-Nr. 350 100 30 20
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

 

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Artikel 20a GG:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung."


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