Tiere unterm Hammer
Dass Tiere als Auktionsobjekt versteigert werden, ist unwürdig. Was im Nutztierbereich weit verbreitet ist, findet auch zunehmend Nachahmer bei Haustieren.
Der neueste Fall ist eine Versteigerung, geplant für den 30.01.2011, von Hundewelpen. Besichtigung eine Stunde vorher, das höchste Gebot erhält den Zuschlag, mitbieten darf jeder, der 100 Euro Kaution hinterlegt. Dies findet mitten unter uns in Deutschland statt.
Uwe Stierand aus Steuden, Großzüchter – oder sollte man lieber Vermehrer sagen? – Verantwortlich für das Internetportal www.rassehunde.de, versucht aktuell, Welpen und Zuchthunde per öffentlicher Versteigerung zu veräußern. Am 30.01.2011 sollen, im wahrsten Sinne des Wortes kleine Münsterländer, Irish Setter, Beagle unter den Hammer (http://www.ba-auktion.de/) kommen.
Besonders perfide erscheint, dass das Ganze auch noch als Not- bzw. Tierschutzmaßnahme hingestellt wird. Wahrscheinlicher ist, dass es sich um einen “Räumungsverkauf“ handelt, um wieder Platz für die nächste “Saisonware“ (je nachdem, welcher Tierfilm gerade im Kino läuft) Platz zu schaffen.
Zudem stellt er es ausdrücklich als Maßnahme dar, um “ein gutes Zuhause für seine Hunde zu finden”. Wie soll das funktionieren, wenn die “Ware“ erst eine Stunde vor der Auktion besichtigt werden darf. Der “Züchter” hat seine Einflussmöglichkeiten komplett aus der Hand gegeben und überlässt es dem Auktionator, den Zuschlag zu erteilen. Hierbei zählt nicht, ob sich Topf und Deckel gefunden haben sondern ausschließlich das Höchstgebot.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Kreisverwaltung Saalekreis sind über diese Versteigerung informiert. Sind aber nicht in der Lage sie zu stoppen. Sicher würde es ihre Arbeit unterstützen, wenn möglichst viele Tierfreunde ihren Unmut über den Züchter und den Auktionator kundtun würden:
• Tel. 03461/40-1771
• Fax 03461/40-1799
• E-Mail: veterinaeramt@saalekreis.de
Solche Auktionen sind acht Jahre nach dem der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde und zum Staatziel erhoben wurde nicht mehr zeitgemäß. Alle Teile der Gesellschaft sind über den § 20a GG aufgefordert das Tierschutzgesetz mit Leben zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das was wir als würdig erachten auch Eingang in unsere Rechtsprechung findet.
Niklas Wanke
Vorsitzender des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V.



