Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V.

 


Mitglied im Deutschen Tierschutzbund

Tierschutz ist Menschenschutz

als solcher auch gesetzlich geregelt und seit 17.05.2002 im Grundgesetz verankert.
Hier nun sollen die für den Einzugsbereich des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. und alle interessierten Menschen wichtigen gesetzlichen Regelungen auf Bundes- sowie auf Landesebene zusammengetragen und kurz vorgestellt werden.
Unter den angegebenen weiterführenden Links finden Sie die Gesetzestexte bzw. Verordnungen und ergänzende Anmerkungen. Auch ein kurzer Blick auf die Linksammlung lohnt immer!
Sicherlich gibt es außer den hier angeführten, häufig nachgefragten gesetzlichen Vorschriften noch viele weitere. Dazu zählen die Legehennenverordnung des Landes Brandenburg sowie Verordnungen zum Schutz von Nutztieren. Diese können Sie bei Interesse auch über die die angegebenen Links abrufen.

Grundgesetz Artikel 20a GG

“Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.”

Tierschutzgesetz

Das aktuell geltende Tierschutzgesetz in Deutschland (TierSchG):
Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch g vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3001; 2008, 47) Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.5.2006 I 1206, 1313; zuletzt geändert durch g v. 18.12.2007 I 3001; 2008, 47.

Das Tierschutzgesetz in Deutschland ist erlassen worden, um “…aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.”(§ 1, Satz 1 TierSchG). Im Wesentlichen ist die Grundaussage folgende: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen” (§ 1, Satz 2 TierSchG).
Angeschnitten werden die Themen Tierhaltung, das Töten von Tieren, Vermehrung und Handel mit Tieren, Tierversuche etc. Allerdings sind auch viele Ausnahmeregelungen zu den Vorschriften vorhanden. Klare Definitionen und Ausarbeitungen, so u.a. zu Qualzuchten (§ 11 b TierSchG), fehlen noch.

online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/

zum download als pdf: www.gesetze-im-internet.de/

Hundehalterverordnung

Die aktuell geltende Hundehalterverordnung (HundehV Bbg) für das Land Brandenburg:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16. Juni 2004,
(GVBl.II/04, [Nr. 17], S.458).
Nach der geltenden brandenburgischen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16.06.2004 müssen die Halter von fünf generell als gefährlich eingestuften Rassen (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu) eine Erlaubnis vom Ordnungsamt vorweisen, ihren Hund Haftpflicht versichern sowie per Chip kennzeichnen. Darüber hinaus gilt ein allgemeiner Leinen- und Maulkorbzwang sowie ein Zuchtverbot. Gleiches gilt für weitere 13 Rassen und deren Kreuzungen (u.a. auch Dobermann und Rottweiler), wenn der Halter die vermutete Gefährlichkeit seines Hundes nicht durch einen Negativtest widerlegen kann.

online und zum download als pdf unter:
http://www.landesrecht.brandenburg.de

Reisen mit Tieren

Vorschriften für Reisen mit Hunden, Katzen, Frettchen (VO der EG) für Deutschland:

Am 1. Oktober 2004 trat die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in Kraft.
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Restriktionen: Tiere, die künftig nicht mehr den Anforderungen entsprechen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens 4 Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig!
Die Kosten für Quarantäne, Kennzeichnung, Impfung und Titerbestimmung sind vom Reisenden zu tragen.

online und zum download als pdf unter:
http://www.mluv.brandenburg.de

Zuständige Behörden

Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Tierschutzgesetz (Tierschutzzuständigkeitsverordnung – TierSchZV) für das Land Brandenburg:
Tierschutzzuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. November 2007
(GVBl.II/07, [Nr. 28], S.495), 30. November 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 28] , S.495).

online unter:
http://www.landesrecht.brandenburg.de

Linksammlung zu Gesetzestexten, Verordnungen, Richtlinien ect.

http://www.rechtliches.de/
http://www.gesetze-im-internet.de/
http://www.gesetzesweb.de/

http://www.landesrecht.brandenburg.de/

http://www.mluv.brandenburg.de/
http://www.bmelv.de/

http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html

Aktuelle Notfälle

Zu vermittelnde Tiere:
Vermisste Tiere:
Im neuen Zuhause:




Spendenkonto:

TSV Potsdam und
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Konto-Nr. 350 100 30 20
BLZ: 160 500 00
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Tierschutz ist im Grundgesetz!

Artikel 20a GG:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung."


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