Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V.

 


Mitglied im Deutschen Tierschutzbund

Patenschaften

Hundepaten

Viele unserer Schützlinge leben zur Zeit in Pflegestellen und warten dort auf ein neues Zuhause. Natürlich fallen für diese Zeit auch diverse Kosten für Futter, Unterbringung und medizinische Betreuung an. Mit einer Hundepatenschaft helfen Sie uns diesen Tieren für die Übergangszeit zu versorgen, bis ein neuer und schöner Platz gefunden wurde.

Katzenpaten

Schätzungsweise 2000 verwilderte Hauskatzen leben in Potsdam und werden seit vielen Jahren unermüdlich von Katzenfreunden versorgt. Die Tiere leben in leerstehenden Häusern, auf verwilderten Grundstücken und in der Nähe von Müllplätzen. Um eine weitere Vermehrung der Katzen zu verhindern, wurde der größte Teil bereits kastriert. Leider kommen jedoch immer neue Tiere hinzu, die entweder ausgesetzt wurden oder ihren Besitzern entlaufen sind und, wenn nicht kastriert, rasch für Nachwuchs sorgen.

Der Tierschutzverein übernimmt die ärztliche Versorgung der Katzen und unterstützt mittlerweile auch diejenigen Katzenfütterer, die die hohen Futterkosten nicht mehr selbst aufbringen können.
Um die Grundversorgung der Katzen auch weiter gewährleisten zu können, suchen wir Katzenfreunde, die eine Patenschaft übernehmen. Der Betrag ist nicht festgelegt, jede Spende hilft uns weiter!

Unabhängig von finanzieller Hilfe brauchen wir auch dringend Unterstützung bei der Fütterung und beim Einfangen der Katzen. Bitte melden Sie sich, falls Sie, wenn auch vielleicht nur vertretungsweise, Zeit für diese Aufgabe aufbringen können.
Vielleicht ist ja eine Futterstelle ganz in Ihrer Nähe und so mit wenig Aufwand zu betreuen.

Aktuelle Notfälle

Zu vermittelnde Tiere:
Vermisste Tiere:
Im neuen Zuhause:
Patenschaften:




Spendenkonto:

TSV Potsdam und
Umgebung e. V.
Konto-Nr. 350 100 30 20
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

 

Tierschutz ist im Grundgesetz!

Artikel 20a GG:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung."


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