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Gesetze

Tierschutz ist Menschenschutz und als solcher gesetzlich seit dem 17.05.2002 im Grundgesetz verankert.

Nachstehend werden die für den Einzugsbereich des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. und alle interessierten Menschen wichtigen gesetzlichen Regelungen auf Bundes- sowie auf Landesebene kurz vorgestellt.

Unter den angegebenen weiterführenden Links finden Sie die Gesetzestexte bzw. Verordnungen und ergänzende Anmerkungen. Auch ein kurzer Blick auf die Linksammlung lohnt immer! Sicherlich gibt es außer den hier angeführten, häufig nachgefragten gesetzlichen Vorschriften, noch viele weitere. Dazu zählen die Legehennenverordnung des Landes Brandenburg sowie Verordnungen zum Schutz von Nutztieren. Diese können Sie bei Interesse auch über die angegebenen Links abrufen.

Tierschutz im Grundgesetz: Artikel 20a GG

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Reisen mit Tieren


Landesrecht in Brandenburg

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden
(Hundehalterverordnung – HundehV)

Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Tierschutzgesetz
(Tierschutzzuständigkeitsverordnung – TierSchZV)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl)


Andere

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz