Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V.

 


Mitglied im Deutschen Tierschutzbund

Vermisste Tiere

Häufig erreichen uns Anfragen nach vermissten Tieren. Wir bieten die Möglichkeit, vermisste Tiere auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Um die Chancen möglichst groß zu halten, dass jemand Ihr Tier erkennt und es zu Ihnen zurückkehren kann, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Schicken Sie uns:

  • eine möglichst genaue Beschreibung (Name, Alter, Geschlecht, Rasse),
  • ein bis zwei gute Fotos Ihres vermissten Tieres (als .jpg oder .png),
  • wenn vorhanden, Kennzeichnungen wie Tätowierungen oder die Chipnummer,
  • wann und wo das Tier entlaufen ist.
  • Vergessen Sie nicht, eine Kontaktadresse, E-Mail oder Telefonnummer anzugeben.

Falls Sie eine fertige Suchanzeige in Form eines Word- oder PDF-Dokumentes senden, schicken Sie bitte das Foto noch einmal separat mit.

Unsere E-Mailadresse für vermisste Tiere: gesucht_gefunden[at]tierschutzverein-potsdam.de (Kopieren Sie bitte die Adresse und ersetzen Sie [at] durch das Zeichen @.)

Bitte teilen Sie uns kurz mit, wenn Ihr Tier wieder seinen Weg nach Hause gefunden hat. Vielen  Dank.

Vermisste Tiere werden wir nach Ablauf eines halben Jahres von der Homepage nehmen, falls wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören.

BITTE BEACHTEN SIE:

Fundtiere aus Potsdam werden vom Ordnungsamt ins Pfötchenhotel nach Beelitz gebracht.  Sie erreichen das Pfötchenhotel unter der Telefonnummer 033204 6178-0.

Aktuell vermisste Tiere:

Schnupfi

Name Schnupfi


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Judy

Name Judy


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Siri

Name Siri


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Lilu

Name Lilu


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Pauline

Name Pauline


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Beppo

Name Beppo


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Fritz

Name Fritz


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Lucy

Name Lucy


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Oskar

Name Oskar


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Floh

Name Floh


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Aktuelle Notfälle

Zu vermittelnde Tiere:
Vermisste Tiere:
Im neuen Zuhause:




Spendenkonto:

TSV Potsdam und
Umgebung e. V.
Konto-Nr. 350 100 30 20
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

 

Tierschutz ist im Grundgesetz!

Artikel 20a GG:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung."


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